Hier sind unsere Spielregeln zu finden.
Vielen Dank für's Aufmerksame durchlesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Teilnahme von Veranstaltungen
Jeweilige Veranstaaltung ("Verantstaltung")
Veranstalter Senpai Events ("Veranstalter")
​
1. Allgemeines
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Teilnahme und den damit zusammenhängenden Ticketverkauf für die jeweilig anstehende Veranstaltung, ausgerichtet durch den obenstehenden Veranstalter. Abweichende Geschäftsbedingungen des Teilnehmers haben keine Gültigkeit.
1.2. Der Veranstalter behält sich Änderungen und Ergänzungen dieser Reglungen vor. Mögliche Änderungen und Ergänzungen erhalten Gültigkeit durch die Veröffentlichung auf dieser Internetseite oder auf der Veranstaltungsseite www.senpaievents.ch
​
2. Anmeldung und Vertragsschluss
2.1. Die Anmeldung zur Teilnahme an der Veranstaltung ist ausschließlich über die Konferenz Management Plattform des Veranstalters oder persönlich am Veranstaltungsort möglich.
2.2. Der Veranstalter gibt mit den auf der Website gemachten Angaben ein Angebot für den Abschluss eines Kaufvertrages ab. Der Teilnehmer nimmt sein Angebot für den Abschluss eines Kaufvertrages an, indem er den Bestellvorgang vollständig durchführt und in der letzten Bestellmaske auf den Button „Anmeldung abschließen“ oder „Ticket kaufen“ klickt. Die wirksame Annahme des Angebots durch den Teilnehmer setzt voraus, dass der Teilnehmer in der Bestellmaske alle erforderlichen Felder ausgefüllt (jeweils durch „*“ gekennzeichnet) und diese AGB akzeptiert hat.
2.3. Der Vertrag über die Teilnahme an der Veranstaltung kommt nach dem Ticketkauf zustande. Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt gleichfalls für die Aufhebung der Schriftformklausel.
​
3. Preise
3.1. Der in der Teilnahmebescheinigung genannte Preis ist der Endpreis und gegenüber dem Teilnehmer verbindlich.
3.2. Alle Preise enthalten soweit erforderlich die fällige Umsatzsteuer.
3.3. Sofern Sonderpreise für Ermäßigungen (Studenten, Mitglieder bestimmter Organisationen usw.) gewährt werden, ist dies ebenfalls gesondert ausgewiesen. Werden keine Ermäßigungen ausgewiesen, können diese auch nicht gewährt werden.
​
4. Zahlung
4.1 Die Zahlung erfolgt über die jeweils auf der Website angegebenen Wege. Sämtliche Preise sind unverzüglich bei Vertragsschluss fällig und spätestens am Veranstaltungstag.
4.2. Zahlung per Kreditkarte:
Bei der Zahlung per Kreditkarte (MasterCard, Visa) wird der Teilnehmer beim Zahlungsprozess aufgefordert die Kreditkartendaten einzugeben. Das zugehörige Kreditkartenkonto wird in der Folgezeit in Höhe des Ticketbetrags belastet.
4.3. Sollte eine Zahlung rückbelastet werden (z.B. wegen fehlender Deckung des bei der Bestellung angegebenen Kontos,), hat der Teilnehmer jeglichen Schaden bzw. jegliche Aufwendung zu ersetzen, der/die aus der Rückbelastung entstehen. Hierzu gehören insbesondere die Bankgebühren sowie jeweils eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von CHF 10.- pro Rückbelastung für die Bearbeitung durch den Veranstalter.
Bei einem ungerechtfertigten Chargeback (Rückbelastung) der Kreditkarte werden Bearbeitungskosten in Höhe von CHF 50.- berechnet.
Im Falle der Rückbelastung ist der Veranstalter berechtigt, vom Vertrag sofort zurückzutreten. Der Teilnehmer verliert damit seinen Anspruch auf Teilnahme an der gebuchten Veranstaltung. Weitergehende Ansprüche des Veranstalters gegen die Teilnehmer werden dadurch nicht berührt.
​
5. Widerrufsrecht
5.1 Widerrufsrecht:
Tickets können leider nicht Rückerstattet werden. Es besteht die Möglichkeit einer Ticketversicherung über Drittanbieter.
6. Rücktritt/Storno
6.1. Es sind keine Rücktritte oder Stornos möglich. Es besteht die Möglichkeit einer Ticketversicherung über Drittanbieter.
​
7. Leistungen
7.1. Der Umfang der vertraglichen Leistung im Rahmen der Veranstaltung ergibt sich aus den Informationsunterlagen den Angaben auf der Veranstaltungswebseite, gegebenenfalls vorhandenen Anmeldeformularen und der Teilnahmebestätigung des Veranstalters. Bei Widersprüchen und in jedem Fall ist die Leistungsbeschreibung in der Buchungsbestätigung ausschlaggebend.
7.2. Werden Leistungen nicht vertragsgemäß erbracht, hat der Teilnehmer Anspruch auf Abhilfe. Mängel müssen unverzüglich angezeigt werden. Ansprüche auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr aufgrund offensichtlich nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung, sind innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss der Veranstaltung geltend zu machen.
7.3. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, in Ausnahmefällen einen Ersatzreferenten zu bestellen. Über die jeweiligen Änderungen wird der Teilnehmer rechtzeitig informiert.
7.4 Anreise, Übernachtung und Verpflegung sind im Veranstaltungsangebot nicht enthalten, es sei denn, Leistungen dieser Art sind in der Veranstaltungsbeschreibung ausdrücklich aufgeführt. Nimmt ein Vertragspartner ordnungsgemäß angebotene Leistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch, so entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr.
​
8. Absage der Veranstaltung
8.1. Aus dringlichen Gründen kann der Veranstalter mit einer angemessenen Frist die Veranstaltung absagen. Dies gilt auch für Rahmen- und Abendprogramme.
8.2. Im Fall der Absage der Veranstaltung erstattet der Veranstalter die geleistete Zahlung innerhalb von 14 Tagen in voller Höhe zurück. Daneben angefallene Kosten des Teilnehmers werden nicht erstattet.
9. Urheber- und andere Rechte
9.1. Die Vorträge und ausgegebenen Veranstaltungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur für den persönlichen Gebrauch verwendet werden. Nutzungsrechte werden nur durch ausdrückliche schriftliche Nutzungsrechtseinräumung übertragen. Eine Vervielfältigung, Verbreitung, Verarbeitung oder öffentliche Wiedergabe jeglicher Art ist grundsätzlich nicht gestattet und bedarf der schriftlichen Genehmigung des Veranstalters.
9.2. Ton- und Videoaufzeichnungen und Beschreibungen von der Veranstaltung, den Veranstaltungsergebnissen im Ganzen oder in Teilen sind gestattet, sofern die Quelle angegeben wird.
​
10. Beschädigung von Location Eigentum
10.1. Die Teilnehmer der Veranstaltung haften vom Zeitpunkt des Eintritts bis zum Verlassen des Lokals für deren Beschädigung, Verlust oder Diebstahl.
​
11. Bildmaterial/Fotografien
11.1. Die Teilnehmer der Veranstaltung willigen unwiderruflich und unentgeltlich darin ein, dass der Veranstalter berechtigt ist, Bild- und/oder Tonaufnahmen seiner Person, die über die Wiedergabe einer Veranstaltung des Zeitgeschehens hinausgehen, erstellen, vervielfältigen, senden oder senden zu lassen sowie in audiovisuellen Medien zu nutzen.
​
12. Haftung
12.1. Der Veranstalter haftet
-
bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten für Vorsatz und jede Fahrlässigkeit. Der Höhe nach ist die Haftung begrenzt auf die Höhe des Teilnehmerpreises, die Haftung für Folge- und Vermögensschäden (z.B. entgangenen Gewinn) ist ausgeschlossen.
-
im Übrigen nur für durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Der Höhe nach ist die Haftung begrenzt auf die Höhe der Auftragssumme, die Haftung für Folge- und Vermögensschäden (z.B. entgangenen Gewinn) ist ausgeschlossen.
12.2. Diese Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten nicht für
-
Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz;
-
Ansprüche wegen arglistigen Verhaltens eines Vertragspartners;
-
Ansprüche aus der Haftung für garantierte Beschaffungsmerkmale;
-
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
12.3. Im Übrigen haften der Veranstalter und seine Erfüllungsgehilfen auch nicht für Störungen gleich welcher Art, die durch Umstände außerhalb ihres Einflussbereiches hervorgerufen werden.
12.4 Eine Haftung für Schäden, die bei der An- und Abreise zu den Veranstaltungsorten entstehen, sowie für Verluste und Unfälle ist - soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
​
13. Schlussbestimmungen
13.1. Es findet ausschließlich das Schweizer Recht anwendung.
13.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen tritt eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, sofern sie den betreffenden Punkt bedacht hätten. Entsprechendes gilt für Lücken dieses Vertrages.
13.3. Erfüllungsort ist der Sitz des Veranstalters.